Die Landesregierung fördert „Künste im interkulturellen Dialog“. Auch 2021 will das Ministerium für Kultur und Wissenschaft erneut Kunstprojekte mit Mitteln der interkulturellen Kulturarbeit fördern.
Vorbehaltlich der Entscheidungen des Landtags über den jährlichen Landeshaushalt profitieren freie und kommunale Kulturinstitutionen, Kulturträger, Künstlerinnen und Künstler von dem Förderprogramm „Künste im interkulturellen Dialog“.
Förderziele:
Mit der angestrebten Projektförderung soll vor allem der Dialog zwischen den in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft mit Mitteln der Kunst unterstützt werden. Das Förderprogramm „Künste im interkulturellen Dialog“ will Grenzen überschreiten: zwischen Herkunfts- und Gegenwartskultur, zwischen Tradition und Moderne, zwischen Generationen, zwischen Ost und West und zwischen Nord und Süd.
Gefördert werden können Projekte, die
– im Ansatz auf Nachhaltigkeit angelegt sind und interkulturelle Strukturen intensivieren,
– mit unterschiedlichen Begegnungsformen experimentieren,
– den interkulturellen Diskurs fördern,
– neue Zuschauergruppen erreichen,
– Menschen unterschiedlicher Altersgruppen ansprechen oder
– kulturelle Vielfalt sichtbar und erlebbar machen.
Anträge können jeweils bis zum 15. Oktober für das Folgejahr bei allen Bezirksregierungen, denen insoweit auch eine beratende Funktion zukommt, eingereicht werden. Die Fördergrundsätze Interkultur (siehe Downloadbereich), die Grundlage für die Antragstellung und Förderung sind, enthalten auch Angaben zu den Antragswegen, dazu, wann eine Antragstellung sinnvoll ist und welche Antragsfristen für die kommenden Jahre einzuhalten sind.
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung den Antragsvordruck, den die für Sie zuständige Bezirksregierung auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat.
Bitte fügen Sie dem Antrag auf einem gesonderten Blatt zusätzlich eine aussagekräftige, maximal eine Seite umfassende Projektbeschreibung bei.